Mittwoch, 15. Mai 2024

High Court in London
Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden

Wikileaks-Gründer Assange darf vorerst nicht von Großbritannien an die USA ausgeliefert werden.

26.03.2024
    London: Stella Assange (M), die Ehefrau von Julian Assange, kommt vor dem Royal Courts of Justice an.
    Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden (Stefan Rousseau / PA Wire / dpa / Stefan Rousseau)
    Das entschied der High Court in London. Die Richter teilten mit, die USA müssten vor einer Auslieferung garantieren, dass Assange ein faires Verfahren erwarte und ihm zudem nicht die Todesstrafe drohe. Die US-Behörden hätten drei Wochen Zeit, dafür entsprechende Belege vorzulegen. Über den Berufungsantrag von Assange gegen die drohende Auslieferung soll demnach in einer weiteren Anhöhrung im Mai entschieden werden.
    Assange ist in den USA wegen Spionage angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen über das Vorgehen des Militärs im Irak und in Afghanistan veröffentlicht zu haben. Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mit seiner Arbeit Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.