Montag, 13. Mai 2024

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Bundeskabinett
Aufzeichnung von Hauptverhandlungen in Strafsachen beschlossen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass bestimmte Gerichtsverhandlungen künftig digital aufgezeichnet werden sollen.

11.05.2023
    Eine Gerichtsverhandlung per Videokonferenz.
    In Zukunft sollen digitale Bildaufzeichnungen möglich sein. (picture alliance/dpa | Marcel Kusch)
    Laut dem Entwurf von Bundesjustizminister Buschmann sollen erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten per Ton aufgezeichnet und automatisiert in ein elektronisches Textdokument übertragen werden. Die Länder sollen zusätzlich auch Bildaufzeichnungen einführen können. Es ist eine längere Einführungsphase bis 2030 vorgesehen. Buschmann sagte, es sei nicht mehr zeitgemäß, dass sich Verfahrensbeteiligte bei teils monatelangen Prozessen alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssten.
    Der Deutsche Anwaltsverein unterstützt das Vorhaben. Viele Staatsanwälte und Richter befürchten dagegen unter anderem, dass Zeugen durch die Aufzeichnungen eingeschüchtert werden könnten.
    Diese Nachricht wurde am 10.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.