Gastkommentar in der F.A.Z.
Auschwitz-Komitee drängt auf AfD-Verbotsverfahren und appelliert an NRW-Ministerpräsident Wüst

Die Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees, Eva Umlauf, hat den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wüst aufgefordert, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen.

    Eva Umlauf, Zeitzeugin des Holocaust, spricht 2022 während einer Veranstaltung in Königswinter.
    Eva Umlauf ist die neue Vorsitzende des Internationalen Auschwitz-Komitees (Archivbild). (dpa / Federico Gambarini)
    In einem Gastbeitrag für "Frankfurter Allgemeine Zeitung" appellierte die Holocaust-Überlebende an den CDU-Politiker, Verantwortung zu übernehmen und im Bundesrat um Unterstützung für einen möglichen Verbotsantrag zu werben.
    Als nächstmöglichen Termin nannte sie die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober. Nordrhein-Westfalen sollte nach dem Rückzug von Sachsen-Anhalt den Vorsitz übernehmen und das Thema auf die Tagesordnung setzen. Sei die AfD erst einmal an der Macht, dann werde jeder Anfang ungleich schwerer, warnte Umlauf.
    Mit Blick auf die AfD erklärte sie, was heute geschehe, wecke schlimmste Erinnerungen in ihr. In Sachsen-Anhalt fordere die AfD, alle Flüchtlingskinder in Sonderklassen zu unterrichten, separiert von allen anderen. Und die AfD wolle Kinder mit Behinderung aus den Regelklassen nehmen, sagte die frühere Kinderärztin.

    Wüst bekräftigt Forderung nach Arbeitsgruppe

    In der Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren bekräftigte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Wüst seine Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Es brauche eine solche Gruppe, die beweisbare Belege sammele, was das für eine Partei sei, sagte Wüst bei einer CDU-Veranstaltung in Lehrte bei Hannover.
    Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte dringt darauf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. "Ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten wird, kann allein das Bundesverfassungsgericht rechtsverbindlich entscheiden", erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf in Berlin. Zur Begründung verwies sie auf ein Gutachten ihres Instituts. Dies soll darlegen, dass die AfD in ihrer Programmatik als Gesamtpartei eine rassistische, national-völkische Ausrichtung fest verankert habe.
    Einen Antrag auf Prüfung eines Parteiverbots beim Bundesverfassungsgericht können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
    Diese Nachricht wurde am 12.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.