Freitag, 19. April 2024

Neue EU-Verordnung
Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen

Bei der Deutschen Bahn gelten ab heute neue Fahrgastrechte.

07.06.2023
    Ein ICE-Zug steht an einem Bahnhof.
    Bei der Deutschen Bahn gelten neue Fahrgastrechte. (imago images/Martin Wagner)
    Grund ist eine EU-Verordnung. Demnach müssen Bahnunternehmen bei Zugausfällen und -verspätungen, die auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, keine Entschädigungen mehr zahlen. Dazu zählen beispielsweise Kabeldiebstähle, Notfälle im Zug oder Personen im Gleis. Auch gewöhnliche Unwetter sind ausgenommen.
    Bisher konnten Fahrgäste bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen.
    Diese Nachricht wurde am 07.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.