
Konkret entschied der Supreme Court, dass die Zulassungsvorgaben der Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Damit entzogen die Richter Tausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise die Grundlage.
Bayer hatte argumentiert, dass die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA den chemischen Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.
Das Urteil sei "gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind", teilte der Leverkusener Dax-Konzern mit. Es werde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten nach nahezu einem Jahrzehnt signifikant einzudämmen.
Seit der Übernahme des Glyphosat-Herstellers Monsanto 2018 sieht sich Bayer in den USA mit einer Klagewelle konfrontiert und hat bereits Beträge im zweistelligen Milliardenbereich für Vergleiche gezahlt.
Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hatte Glyphosat 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
