Gerichtsurteil
Bayern darf Hochschulen nicht zu Zusammenarbeit mit Bundeswehr zwingen

Die bayerische Landesregierung darf Hochschulen nicht dazu verpflichten, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten.

    Das Schild hängt an einer Außenwand aus Backsteinen, darüber ein weiteres Schild mit dem bayerischen Wappen.
    Schild am Eingang des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München (Tobias Hase / dpa)
    Der Verfassungsgerichtshof in München kippte eine entsprechende neue Regelung im Freistaat. Sie verstoße gegen die Landesverfassung, speziell gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit.
    Die nun für nichtig erklärte Regelung sieht vor, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen, wenn dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist. Geklagt hatten unter anderem die Bildungsgewerkschaft GEW und die Deutsche Friedensgesellschaft in Bayern.
    Diese Nachricht wurde am 12.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.