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Bericht des Rechnungshofs
Bundestag wird immer größer und teurer

Vor zwei Jahren ist eine Reform des Wahlrechts gescheitert. Sie hätte zum Ziel gehabt, die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu begrenzen. Jetzt wird die Rechnung präsentiert: Weil im Bundestag immer mehr Abgeordnete sitzen, steigen auch die Kosten drastisch. Ändern will das offenbar niemand.

Von Volker Finthammer | 08.10.2018
    Das Plenum des Deutschen Bundestags in Berlin
    Die Zahl der Abgeordneten im aktuellen Bundestag ist von vormals 631 auf derzeit 709 angestiegen (picture alliance/dpa - Michael Kappeler)
    Es war der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der in der vergangenen Legislaturperiode den Vorstoß für eine erneute Wahlrechtsreform des Deutschen Bundestages gewagt hatte. Denn im bestehenden System gibt es keine feste Obergrenze für die Zahl der Mandate, so dass Ausgleichs- und Überhangmandate regelmäßig zu einer weiter steigenden Zahl der Sitze führen. So ist die Zahl der Abgeordneten im aktuellen Bundestag von vormals 631 auf derzeit 709 angestiegen.
    Lammert wollte die Zahl der Abgeordneten deckeln
    Lammert wollte mit seinem Vorstoß den Bundestag auf 630 Abgeordnete beschränken: "Ich kann schwer erklären, warum die Wählerinnen und Wähler sich an einer Wahlbeteiligen sollen, bei der sie nicht einmal wissen, wie viele Mandate sie überhaupt verteilen. Denn das erfahren sie Abends erst nach Auszählen der Stimmzettel. Also es gibt schon gute Gründe, möglichst sicher zu stellen, das eine bestimmte für akzeptabel gehaltene Höchstzahl von Mandaten nicht überschritten wird."
    Keine Partei wollte mitmachen
    Doch in Zeiten, in denen auch die Volksparteien um Macht und Einfluss kämpfen und um jede Stimme und jedes Mandat ringen, hatte dieser Vorstoß zur Begrenzung der Mandate bislang keine Chance. Auch bei den kleinen Parteien nicht wirklich.
    Dass aber die Ausweitung der Mandate des Bundestages nicht ohne Folgen bleiben würde, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bundesrechnungshofs, aus der die "Bild"-Zeitung heute zitiert. Danach fallen für das ausgeweitete Parlament allein im kommenden Jahr Kosten von gut einer Milliarde Euro an.
    Die Rechnung ist einfach nachzuvollziehen: Allein die Personalkosten sind erheblich gestiegen, da neben den Diäten der Abgeordneten noch deren Mitarbeiter finanziert werden müssen. Dazu kommen die Kosten für zusätzlich angemieteten Büros von gut 137 Millionen Euro und steigende Ausgaben für die Arbeit der Fraktionen. Der Rechnungshofbericht weist da auch keine exorbitanten Steigerungsraten aus. 78 zusätzliche Abgeordnete und deren Mitarbeiter kosten mehr. Von Verschwendung ist in dem Bericht wohl auch keine Rede.
    Seit 2016 hat niemand das Thema wieder angefasst
    Aber das Thema Wahlrechtsreform bleibt akut. Vorschläge dazu liegen auch auf dem Tisch. Zumindest die des früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Sie stammen aus dem Jahr 2016. Seitdem ist nichts passiert.
    Auch aktuell gibt es im Deutschen Bundestag keinen Antrag, der sich mit der Frage befasst. Allein der amtierende Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat in einem Zeitungsinterview im Frühjahr erneut eine Reform des Wahlrechts noch in dieser Legislaturperiode angemahnt. Die FDP gibt sich in der "Bild"-Zeitung entschlossen: Alles andere sei dem Steuerzahler nicht mehrt zu vermitteln, erklärt FDP-Geschäftsführer Marco Buschmann.
    Demokratie kostet Geld, hält Klaus Ernst von der Linkspartei dagegen. Bei einer Wahlrechtsform müsse gewähreistet werden, dass die Bürger auch künftig angemessen vertreten werden und das Ergebnis durch die Überhang- und Ausgleichsmandate nicht weiter verfälscht werde. "Und es ist auch nicht das wichtigste Thema in dieser Republik, ob wir 30 oder 40 Abgeordnete mehr haben. Sondern entscheidend ist, dass die Abgeordneten so zustandekommen, dass die Bürger auch noch Einfluss auf ihre Abgeordneten haben und dass es letztlich so ist, dass sich im Verhältnis der Stimmen der Wähler das Parlament abbildet und das muss weiter gewährleistet sein."
    Maßgeblich für eine Reform sollten also die Zweitstimmen sein, mahnt Ernst. Aber noch ist nicht erkennbar, ob die Parlamentarier vor der nächsten Bundestagswahl dieses Thema wieder aufgreifen.