Terroristische Vereinigung
Berufungsgericht in Großbritannien bestätigt Verbot der Gruppierung "Palestine Action"

Das Verbot der Gruppierung "Palestine Action" in Großbritannien ist rechtens.

    Während des Prozesses wegen des Verbots der Gruppierung "Palestine Action" stehen vor dem Gericht Demonstranten.
    Das Berufungsgericht in London bestätigt das Verbot der Gruppierung "Palestine Action". (picture alliance / PA Images / Tom Jeffreys)
    Die Regierung habe rechtmäßig gehandelt, als sie die Protestgruppe als terroristische Vereinigung verboten habe, urteilte ein Berufungsgericht in London. Die Vorsitzende Richterin erklärte, es handele sich nicht um eine Organisation für zivilen Ungehorsam. Die Gruppe agiere mit verdeckten Zellen, um Eigentum von Rüstungsunternehmen und auf Militärstützpunkten zu zerstören.
    Das Urteil hebt eine Entscheidung vom Februar von drei hochrangigen Richtern des High Court auf. Diese hatten festgestellt, dass die Gruppe zwar ihre politische Sache durch Straftaten vorantreibe, der Umfang der Aktivitäten aber kein Verbot rechtfertige.
    Diese Nachricht wurde am 15.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.