
Le Pen hatte zuvor jede Verantwortung für eine mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament von sich gewiesen. Die Anklage sieht es indes als erwiesen an, dass die vom Parlament bezahlten Assistenten in Wahrheit für Le Pens Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National, RN) arbeiteten. Es habe ein betrügerisches Vorgehen gegeben, um die Partei zu finanzieren, und ein System, um öffentliche Gelder zu veruntreuen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016.
In erster Instanz war Le Pen zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon drei auf Bewährung und eins mit elektronischer Fußfessel. Zudem soll Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen werden, was eine Präsidentschaftskandidatur unmöglich machen würde.
Das Urteil in dem Berufungsprozess soll im Sommer verkündet werden.
Diese Nachricht wurde am 11.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
