Grundsatzurteil
Beschäftigte von Ryanair-Tochter dürfen in Berlin Betriebsrat gründen

Beschäftigte der Fluggesellschaft Ryanair dürfen an einem deutschen Standort einen Betriebsrat gründen.

    Am Berliner Flughafen BER laufen Menschen durch einen Durchgang. Auf dem Boden befindet sich ein farbig abgesetztes Feld auf dem "Terminal 1, Abflug, Departure" geschrieben steht. Ein Pfeil zeigt die Richtung an.
    Der Berliner Flughafen BER (AFP / TOBIAS SCHWARZ)
    Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Konkret ging es in dem Verfahren um die Ryanair-Tochter Malta Air. Sie wollte die Wahl eines Betriebsrats an ihrem Standort am Flughafen Berlin-Brandenburg untersagen. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage zurück und bestätigte damit Entscheidungen der Vorinstanzen.
    Die Gewerkschaft Verdi begrüßte das Urteil als wegweisend. Unternehmen mit einem Firmensitz im Ausland könnten die Mitbestimmungsrechte ihrer Beschäftigten damit nicht länger aushebeln.
    Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.