
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF hatten Beschwerde eingereicht, weil die Bundesländer der Empfehlung der zuständigen Finanzkommission nicht gefolgt waren. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, hatte empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro zu erhöhen. Anfang des Jahre änderte die KEF ihre Empfehlung auf eine Erhöhung ab 2027. ARD und ZDF halten an ihrer Verfassungsbeschwerde fest, sie sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. Ein Urteil wird heute nicht erwartet.
Diese Nachricht wurde am 23.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
