Justiz
BGH bestätigt Verurteilung von Journalist Semsrott wegen Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten

Die Verurteilung des Journalisten Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof hält die zugrunde liegende Regelung im Strafgesetzbuch laut Mitteilung nicht für verfassungswidrig. Semsrott hingegen ist der Meinung, dass sie gegen die Pressefreiheit verstößt.

    Arne Semsrott mit Vollbart und Brille vor einem rosafarbenen Hintergrund
    Arne Semsrott im Juni 2023 bei der re:publica in Berlin (picture alliance / dts-Agentur)
    In dem Fall geht es um drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus einem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen die Klimagruppe Letzte Generation. Semsrott - Chefredakteur des Portals ”Frag den Staat” - hatte die Dokumente mit Zustimmung der Beschuldigten im August 2023 veröffentlicht. Das ist aber nicht erlaubt, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist oder in einer öffentlichen Verhandlung behandelt wurde. Der Gedanke dahinter ist, dass Zeugen und Laienrichter vor einem Prozess nicht durch vorläufige Ermittlungsergebnisse beeinflusst werden sollen.

    Semsrott will vor Verfassungsgericht ziehen

    Der Fall landete beim Berlinder Landgericht, Semsrott erhielt eine Verwarnung und eine Geldstrafe, außerdem wurde eine Bewährungszeit von einem Jahr festgesetzt. Der Journalist wandte sich daraufhin an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof fand aber keine Rechtsfehler. Die Regelung greife nur "äußert schonend" in die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Inhaltliche Berichterstattung über die Verfahren bleibe möglich.
    Der BGH-Beschluss fiel bereits Ende Juli, wurde aber erst jetzt veröffentlicht (Az. 5 StR 78/25). Semsrott kündigte nach dem Urteil an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Es dürfe nicht sein, dass Journalistinnen und Journalisten für faktische und korrekte Berichterstattung verurteilt würden und das Strafgesetzbuch zur Gefahr für die Pressefreiheit werde, erklärte er. Er werde gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde einreichen.
    Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.