Urheberrecht
BGH erlaubt Weiterleitung von TV im Seniorenheim

Ein Seniorenwohnheim darf per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunksignale auch ohne eine zusätzliche Lizenz an die Zimmer der Heimbewohner weiterleiten.

    Bewohner eines Senioren- und Pflegezentrums sitzen im Aufenthaltsraum und schauen Fernsehen.
    Bewohner eines Seniorenheims schauen TV (picture alliance / dpa / Oliver Dietze)
    Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, an den sich der BGH mit der Bitte um eine Expertise gewandt hatte.
    Geklagt hatten die Gema, die die Urheberrechte von Musikschaffenden vertritt, und das Unternehmen "Corint Media", das diese Aufgabe für europäische Sender wahrnimmt. Beide sahen die Urheberrechte durch die Weiterleitung der Satellitensignale verletzt und hatten den Heimbetreiber aufgefordert, gesonderte Lizenzverträge abzuschließen.
    Der BGH entschied nun aber unter anderem, dass mit der Weiterleitung des TV- und Hörfunksignals kein neues Publikum erreicht werde. Bei den Räumen in Seniorenheimen handele es sich lediglich um eine Erweiterung der Privatsphäre der Bewohner.
    (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23)
    Diese Nachricht wurde am 03.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.