Urheberrecht
BGH gibt im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat Produzent Moses Pelham teilweise Recht

In einem fast 30 Jahre dauernden juristischen Streit um die Nutzung einer Tonsequenz der Gruppe "Kraftwerk" hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt.

    Die Musiker der Band Kraftwerk sind als digitale Animation zu sehen.
    Im Streit um die Nutzung einer Tonsequenz der Gruppe "Kraftwerk" hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. (Felix Hörhager/dpa)
    Er gab dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham teilweise recht. Dieser hatte eine zwei Sekunden lange Passage aus einem Lied von Kraftwerk in einen seiner Songs integriert. Dagegen war die Gruppe vorgegangen. Der BGH entschied nun, dass das Sample seit einer Angleichung des deutschen Urheberrechts an EU-Recht im Jahr 2021 legal sei. Pelham habe die Tonsequenz von elektronischer Musik in das Genre des Hip-Hop überführt, hieß es. Somit habe ein künstlerischer und kreativer Dialog stattgefunden, der ein Kriterium für ein legales sogenanntes "Pastiche" sei. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg.
    Der Rechtsstreit beschäftigt seit 1999 Gerichte und kam bereits mehrfach vor den BGH sowie vor den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Anhängig ist noch eine Verfassungsbeschwerde von "Kraftwerk", die den Zeitraum vor der Änderung des Urheberrechts betrifft.
    Diese Nachricht wurde am 03.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.