
Die Regelung aus dem Personenbeförderungsgesetz sei nicht verfassungswidrig, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut Klageschrift nach dem Absetzen eines Fahrgastes an Ort und Stelle und nahm eine weitere Fahrt an, ohne zunächst zum Betriebssitz zurückzukehren. Das sei nicht zulässig gewesen.
(Az. I ZR 123/25)
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
