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BGH-Urteil
Böller im Stadion können für Täter künftig richtig teuer werden

Abgesehen von der Gefahr für Menschen: Wirft jemand im Fußballstadion mit Feuerwerkskörpern oder zündet Pyrotechnik, wurde das bisher vor allem für den Verein teuer. Das ändert sich nun. Der 1. FC Köln musste nach einem solchen Fall 50.000 Euro Strafe zahlen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, das Geld darf sich der Verein vom Täter zurückholen.

22.09.2016
    Fußballfans im Stadion zünden Bengalos und Feuerwerkskörper.
    Der 1. FC Köln hat in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Fans gehabt, die Feuerwerkskörper im Stadion zünden. (dpa)
    Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Klubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen.
    Fall wird an das OLG zurückverwiesen
    In dem konkreten Fall ging es um ein Bundesligaspiel im Februar 2014 in Köln gegen den SC Paderborn: Ein Fan warf dabei einen Böller in die Zuschauermenge und verletzte damit sieben Personen. Dafür wurde der FC-Fan zu 18 Monaten Bewährungsstrafe und 4.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Aber auch der Klub musste zahlen: Der DFB verurteilte ihn zu 50.000 Euro Strafe - außerdem musste der Verein weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention stecken. Das wollte der 1. FC Köln so nicht stehen lassen und versuchte, sich einen Teil des Geldes bei dem Böllerwerfer wieder zu holen: 30.000 Euro.
    Der 1. FC Köln hatte zunächst vor dem Landgericht Köln geklagt und war an die nächsthöhrere Instanz, das Oberlandesgericht Köln verwiesen worden. Das OLG hatte dann zugunsten des Fans entschieden. Mit der Entscheidung des BGH wurde das Urteil des OLG nun kassiert. Der BGH hat den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft. Es geht dann um die Feststellung der Höhe der Regressforderung.
    Fan-Anwälte sehen Entscheidung kritisch
    Der FC begrüßte das Urteil: "Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Klub die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben", sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim Verein. Das BGH-Urteil sei "ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren", ergänzte Schönig.
    Fan-Anwälte hatten sich früher kritisch zu einer solchen Entscheidung geäußert. Verbandsstrafen wie gegen den 1. FC Köln würden ausgesprochen, wenn Vereine Fans nicht ordentlich kontrollieren und so Böller und andere gefährliche Gegenstände ins Stadion gelangen könnten.
    (at/cvo/tgs)