
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter wiesen die Revision gegen eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Geklagt hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Das Land NRW hatte im Oktober 2019 eine Verordnung geändert und so zur "Stärkung der kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken" die Öffnung an Sonn- und Feiertagen erlaubt - und zwar bis zu sechs Stunden an diesen Tagen, wenn die Bibliotheken ihre Funktion als Kultureinrichtung erfüllen.
Diese Nachricht wurde am 11.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.