
Man brauche nun eine einheitliche und klare rechtliche Regelung dafür, erklärte Bundesgeschäftsführer Krimmer. Sein Verband setzt sich bereits seit mehreren Jahren für die erforderliche Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes ein. Einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zufolge sollen Bibliotheken an Sonntagen sechs Stunden öffnen können.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Oktober 2019 ein Gesetz, das es Bibliotheken erlaubt, auch sonntags zu öffnen und dafür hauptamtliches Personal einzusetzen.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
