
Das BSW war bei der Bundestagswahl vor rund einem Jahr nur sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Es fehlten etwa 9.500 Stimmen zum Einzug ins Parlament. Seither fordert die Partei eine Neuauszählung und hatte zunächst Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss eingereicht, der aber abgewiesen wurde. Das Gremium war zu dem Schluss gekommen, dass keine mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften festgestellt werden konnten. Auch hätten keine Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei vorgelegen.
Nach übereinstimmenden Medienberichten legte das BSW der Beschwerde mehrere eidesstattliche Versicherungen von Wählerinnen und Wählern bei, die Auszählungsfehler belegen sollen.
Diese Nachricht wurde am 18.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
