
Die Kostenübernahme gilt für Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro. Sind die Umsetzungskosten höher als dieser Betrag, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz der rheinland-pfälzische Regierungschef Schnieder sieht schon im kommenden Jahr ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden Euro. Bundeskanzler Merz sagte, die Neuregelung folge dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz orientieren zu wollen.
Bund stellt Ländern 450 Millionen Euro für Justizbehörden zur Verfügung
Bund und Länder schlossen zudem einen sogenannten "Pakt für den Rechtsstaat". Nach Angaben des Bundesjustizministeriums erhalten die Länder vom Bund 450 Millionen Euro, um mehr Justizpersonal einzustellen und die Digitalisierung in den Justizbehörden voranzutreiben. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen. Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis zum Jahr 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte und weitere Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen anrechnen lassen.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
