
Die Entscheidung betrifft Gesetze wie die Kinder- und Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Kostenübernahme gilt für Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro. Sind die Umsetzungskosten höher als dieser Betrag, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig hat die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens zur Entlastung der Kommunen gelobt. Die SPD-Politikerin sagte im Deutschlandfunk, die Einigung sei eine kleine Revolution. Schwesig gab aber zu bedenken, dass damit noch kein Euro geflossen sei für die etwa 30 Milliarden Euro Mehrkosten, die die Kommunen jetzt schon hätten. Man habe beschlossen, dass es jetzt dazu Finanzverhandlungen geben solle.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Schnieder, sieht schon im kommenden Jahr ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden Euro. Bundeskanzler Merz sagte, die Neuregelung folge dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz orientieren zu wollen.
Bund stellt Ländern 450 Millionen Euro für Justizbehörden zur Verfügung
Bund und Länder schlossen zudem einen sogenannten "Pakt für den Rechtsstaat". Nach Angaben des Bundesjustizministeriums erhalten die Länder vom Bund 450 Millionen Euro, um mehr Justizpersonal einzustellen und die Digitalisierung in den Justizbehörden voranzutreiben. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen. Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis zum Jahr 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte und weitere Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen anrechnen lassen.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
