Öffentliche Finanzen
Bund und Länder einigen sich auf finanzielle Entlastungen der Kommunen - Schwesig spricht von "kleiner Revolution"

Bund und Länder haben sich auf eine Reform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Das ist ein Ergebnis des Treffens der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Merz. Konkret geht es um Gesetze, die zwar auf Bundesebene beschlossen werden, aber vor allem bei Kommunen zu erheblichen Ausgaben führen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig spricht von einer "kleinen Revolution".

    Blick in den Saal zu Beginn der Sitzung, in der Mitte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) neben seinen Ministern, links im Vordergrund Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen
    Bund und Länder beschließen "Pakt für den Rechtstaat". (picture alliance/dts-Agentur/dts Nachrichtenagentur GmbH)
    Die Entscheidung betrifft Gesetze wie die Kinder- und Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Kostenübernahme gilt für Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro. Sind die Umsetzungskosten höher als dieser Betrag, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten.
    Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig hat die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens zur Entlastung der Kommunen gelobt. Die SPD-Politikerin sagte im Deutschlandfunk, die Einigung sei eine kleine Revolution. Schwesig gab aber zu bedenken, dass damit noch kein Euro geflossen sei für die etwa 30 Milliarden Euro Mehrkosten, die die Kommunen jetzt schon hätten. Man habe beschlossen, dass es jetzt dazu Finanzverhandlungen geben solle.
    Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Schnieder, sieht schon im kommenden Jahr ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden Euro. Bundeskanzler Merz sagte, die Neuregelung folge dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz orientieren zu wollen.

    Bund stellt Ländern 450 Millionen Euro für Justizbehörden zur Verfügung

    Bund und Länder schlossen zudem einen sogenannten "Pakt für den Rechtsstaat". Nach Angaben des Bundesjustizministeriums erhalten die Länder vom Bund 450 Millionen Euro, um mehr Justizpersonal einzustellen und die Digitalisierung in den Justizbehörden voranzutreiben. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen. Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis zum Jahr 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte und weitere Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen anrechnen lassen.
    Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.