
Seit Mitternacht darf Lachgas nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden. Der Erfolg von solchen Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz hänge aber maßgeblich von der Umsetzung ab, sagte das Vorstandsmitglied der Ärztevertreter, Neumann-Grutzeck. Es müsse ausreichende Kontrollen geben, Verstöße müssten entsprechend geahndet werden.
Das Gesetz von Gesundheitsministerin Warken war im Dezember auch vom Bundesrat gebilligt worden. Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist - von Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems.
Diese Nachricht wurde am 12.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
