Kriminalitätsbekämpfung
Bundesärztekammer warnt vor unbeabsichtigten Folgen der geplanten Meldepflicht bei Kindesmissbrauch

Die Bundesärztekammer hat ihre Vorbehalte gegen die geplante Meldepflicht bei Kindesmissbrauch in der Europäischen Union bekräftigt.

    Klaus Reinhardt, Bundesärztekammerpräsident, spricht bei einer Pressekonferenz zur Gesundheitsbedrohung durch fossile Energieträger.
    Klaus Reinhardt, Bundesärztekammerpräsident bei einer Pressekonferenz in Berlin (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
    Der bisherige Entwurf aus Brüssel würde es Opfern unmöglich machen, sich behandeln zu lassen, ohne dass eine Behörde von dem Missbrauch erfahre, warnte Verbandspräsident Reinhardt in den Medien des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Opfer würden so ihren geschützten therapeutischen Raum verlieren und damit die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Mai hatte bereits der Bundesrat Skepsis geäußert.
    Die Europäische Union will Ärzte verpflichten, sexualisierte Gewalt an Kindern grundsätzlich den Behörden zu melden. Die Meldepflicht ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
    Diese Nachricht wurde am 15.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.