Schriftliche Anweisung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschränkt Zugang zu Integrationskursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beschränkt den Zugang zu Integrationskursen.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist am 30.07.2024 in Nürnberg (Bayern) zu sehen.
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
    Das geht aus einem Schreiben an die Kursveranstalter hervor, das der Nachrichtenagentur EPD vorliegt. Demnach würden "bis auf Weiteres" nur noch Teilnehmer zugelassen, für die ein Integrationskurs verpflichtend ist. Das Bundesamt begründet den Schritt mit Sparmaßnahmen.
    Von der Entscheidung betroffen sind unter anderem Asylbewerber in einem laufenden Verfahren, geduldete Personen sowie Flüchtlinge aus der Ukraine. Sie konnten bisher an Integrationskursen teilnehmen, wenn freie Plätze vorhanden waren. Die Regelung war auf Menschen in der Ukraine ausgeweitet worden, um sie schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
    Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.