
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach kam es von Januar bis November 2025 in fast 42.000 sogenannten Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zu einer Entscheidung. Widerruf bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr gegeben sind. Zu einer Rücknahme des Schutzstatus kann es kommen, wenn falsche Angaben aufgedeckt wurden. Der Zeitung zufolge wurde der Schutz in knapp 3.000 Fällen widerrufen oder zurückgenommen. Das entspricht etwa sieben Prozent. Rund 300 Fälle gingen auf falsche Angaben oder Täuschungen zurück.
Besonders häufig wurden Schutzsuchende aus Syrien überprüft. Das BAMF bestätigte hier in fast 97 Prozent seiner Entscheidungen den bestehenden Schutzstatus.
Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
