Strafrecht
Bundesbeauftragte gegen Missbrauch sieht Gesetzeslücke beim Grooming

Die unabhängige Bundesbeauftragte gegen Missbrauch, Claus, ist der Ansicht, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren besser gegen Grooming geschützt werden müssen. Als Grooming bezeichnet man die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen im Internet mit sexuellen Absichten.

    Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, schaut leicht zur Seite
    Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
    Claus sieht hier Handlungsbedarf mit Blick auf das Strafrecht. Sie sagte der "Süddeutschen Zeitung", derzeit seien sexuelle Handlungen Erwachsener mit Jugendlichen nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt werde, Sex gegen Entgelt vollzogen werde, oder wenn es sich um ein Abhängigkeits- oder Erziehungsverhältnis handele, etwa bei einem Lehrer. Wenn aber jenseits davon irgendein 52-jähriger Mann eine 15-Jährige im Chat kontaktierte, sich ihr Vertrauen erschleiche und dann ein sexuelles Verhältnis mit ihr eingehe, sei das nicht strafbar.
    Claus sieht hier den Staat in der Pflicht, junge Menschen zu schützen. Sie verwies auch darauf, dass die Eltern von den Kontaktaufnahmen oft nichts mitbekämen. Jugendliche dürften sich verlieben und auch Fehler machen, die Verantwortung, nein zu sagen und eine Grenze zu ziehen, liege immer bei den Erwachsenen, betonte die Bundesbeauftragte.
    Diese Nachricht wurde am 29.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.