
Es gebe die Vorgabe, dass die Investitionsquote bei über zehn Prozent liegen müsse, was in der gesamten mittelfristigen Finanzplanung auch eingehalten werde. Auf eine mögliche Verfassungsklage sei man aber vorbereitet. Gestern hatten die Grünen unter Verweis auf zwei Rechtsgutachten mitgeteilt, dass sie eine Klage in Karlsruhe erwägen. Sie werfen der schwarz-roten Koalition eine Zweckentfremdung von Geldern aus den 500 Milliarden Euro schweren Sondertöpfen vor. Die Grünen hatten das beispiellos hohe Schuldenpaket im Bundestag mit ihren Stimmen ermöglicht, dies aber an die Bedingung geknüpft, dass die Mittel für zusätzliche Investitionen verwendet werden müssen.
Stattdessen aber sei Geld auch in Konsumausgaben und Haushaltslöcher geflossen.
Diese Nachricht wurde am 06.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
