
Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die wegen ihres pakistanischen Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen worden war. Der Makler schulde ihr Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro, entschied der BGH.
Auf der Suche nach einer Wohnung für sich und ihre Familie hatte sich die Klägerin im Internet auf eine Wohnung beworben. Ihr wurde von dem Makler mit der Begründung abgesagt, es seien keine Termine mehr verfügbar. Als sie es dann mit mehreren deutschen Namen bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf probierte, wurden ihr dagegen Besichtigungstermine angeboten.
(Az. I ZR 129/25)
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BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskriminierung Schadenersatz zahlen (Audio)
Diese Nachricht wurde am 29.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



