
Das urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und bestätigte damit eine Entscheidung des Bundespatentgerichts. Die Farbe sei höchstens ein Hinweis auf Baumärkte im Allgemeinen, nicht aber auf eine spezielle Kette, erklärte der vorsitzende Richter. Obi hatte argumentiert, das Orange sei ein unverwechselbarer Bestandteil seiner Markenidentität.
Mit dem Urteil endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen und den konkurrierenden Baumarktketten Hornbach und Globus. Auch deren Erscheinungsbilder werden von der Farbe Orange geprägt.
Diese Nachricht wurde am 17.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
