
Das Gericht verhandelt über vier Verfahren, in denen Unternehmen mit dem Bund über die Bezahlung der damals bestellten Masken streiten. Hintergrund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020 Aufträge für Schutzmasken in einem sogenannten Open-House-Verfahren vergeben hat. Jede Firma, die bis zu einem bestimmten Datum liefern konnte, bekam einen Zuschlag. Dadurch nahmen viel mehr Firmen teil als erwartet. Später verweigerte der Bund teilweise die Annahme. Viele Maskenhändler zogen daraufhin vor Gericht.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums laufen rund 90 Verfahren gegen den Bund mit einem Streitwert von etwa 2,3 Milliarden Euro. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der BGH vier Fälle angenommen. Ob heute ein Urteil fällt, ist offen.
Diese Nachricht wurde am 16.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
