Justiz
Bundesinnenminister Dobrindt kann Verurteilung von Maja T. in Ungarn nachvollziehen

Bundesinnenminister Dobrindt kann die Verurteilung von Maja T. durch ein Gericht in Ungarn nachvollziehen.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt steht bei einer Pressekonferenz vor dem Logo des Bundesministerium des Innern und für Heimat am Rednerpult.
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat keine Einwände gegen die Verurteilung von Maja T. in Ungarn. (imago | Bernd Elmenthaler)
    Der CSU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Maja T. gehöre zu einer linksextremistischen Gruppe, die andere Personen gewaltsam angegriffen habe. Dabei habe es schwerste Körperverletzungen gegeben. Dies müsse zu einer Verurteilung führen, erklärte Dobrindt. Da die Straftaten in Ungarn begangen worden seien, habe er gegen ein Verfahren und ein Urteil in Ungarn nichts einzuwenden.
    Maja T. war am Mittwoch von einem Gericht in Budapest wegen eines Angriffs auf ungarische Rechtsextremisten im Februar 2023 zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess war umstritten, weil Deutschland die 25-jährige non-binäre Person trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert hatte.
    SPD, Grüne und Linke forderten die Bundesregierung nach dem Urteil auf, sich dafür einzusetzen, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen.
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.