
Dieser sieht nach Angaben des Ministeriums unter anderem eine Begrenzung für den Anstieg von Indexmieten sowie neue Regelungen für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum vor. Indexmieten sollen demnach höchstens 3,5 Prozent steigen dürfen. Ministerin Hubig erklärte, Indexmietverträge dürften nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steige. Der Entwurf geht jetzt in die Abstimmung zwischen den Ministerien.
Im September hatte eine Expertenkommission zum Mietrecht die Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll seine Ergebnisse im Laufe des Jahres vorlegen. Dabei geht es unter anderem um eine Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie um die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften. Dazu soll es dann einen weiteren Gesetzentwurf geben.
Diese Nachricht wurde am 08.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





