
Im Fall von Krisen oder Kriegen soll der Bund weitergehende staatliche Eingriffsrechte erhalten. Unternehmen sollen zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet werden können. Dies geht aus einem Eckpunktepapier zur Novellierung der sogenannten Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze hervor, das vom Kabinett in Berlin verabschiedet wurde. Im Fokus steht dabei die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Menschen sowie jener mit Wasser und Nahrung. In dem Papier wird die Notwendigkeit der Reform auch mit der Privatisierung einiger Bereiche begründet, die vor Jahrzehnten noch komplett in staatlicher Hand waren.
Die konkreten Gesetzesänderungen sollen im kommenden Jahr beschlossen werden.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
