Justiz
Bundesrat spricht sich für "Nur Ja heißt Ja"-Regel im Sexualstrafrecht aus

Der Bundesrat hat sich zudem für die Einführung des Grundsatzes "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht ausgesprochen.

    Demonstranten machen auf die "Nur Ja heißt Ja"-Regelung aufmerksam.
    Der Bundesrat hat sich für das "Nur Ja heißt Ja"-Modell im Sexualstrafrecht ausgesprochen. (picture alliance / dpa / Keystone / Peter Schneider)
    Ein entsprechender Entschließungsantrag fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Der Vorschlag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, wird nun der Bundesregierung übermittelt. Sie entscheidet darüber, ob sie den Vorschlag aufnimmt.
    In Deutschland gilt aktuell das "Nein heißt Nein"-Modell. Das bedeutet: Sexuelle Handlungen können nur bestraft werden, wenn sie erkennbar gegen den Willen einer Person passieren. Kritiker dieser Regel verweisen auf Fälle, in denen Menschen aus Angst oder durch psychische Ausnahmesituationen keinen Widerstand leisten oder widersprechen können.
    Auch Bundesjustizministerin Hubig ist für eine Neuregelung. In vielen anderen europäischen Ländern herrsche der "Nur Ja heißt Ja"-Grundsatz bereits. Im Juni hatte die SPD-Politikerin angekündigt, für Jugendliche werde das Prinzip auf jeden Fall kommen.
    Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.