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Bundesrats-Beschlüsse
Gaffer müssen mit höheren Strafen rechnen

Der Bundesrat hat einige Gesetzesänderungen beschlossen: Wer Unfälle beobachtet und Helfer behindert, muss mit Haftstrafen rechnen. Änderungen auch beim Thema Müll: Ab 2019 wird mehr Pfand fällig und Recycling wird ausgebaut. Außerdem stößt der Bundesrat ein Burka-Verbot an.

12.05.2017
    Menschen stehen auf einer Straßenbrücke und blicken auf ein nicht sichtbares Ereignis.
    Gaffer müssen mit höheren Strafen rechnen (dpa)
    Wer Verkehrsunfälle beobachtet und dabei Helfer behindert, muss künftig mit Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Haft rechnen. Das kommt auch zum Tragen, wenn man als Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse blockiert.
    Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Niedersachsens Innenminister Pistorius erklärte, Gaffer sorgten nicht selten dafür, dass Hilfe für Verletzte zu spät komme. Dieses menschenverachtende Verhalten dürfe nicht länger hingenommen werden.
    Angriffe auf Polizisten werden strenger bestraft
    Auch die Strafen für Angriffe auf Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute werden verschärft.
    Der Bundesrat billigte ein Gesetz der großen Koalition, das für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft vorsieht.
    Ab 2019 mehr Recycling und mehr Pfand
    Die Länderkammer hat auch ein neues Gesetz beschlossen, mit dem der wachsende Verpackungsmüll eingedämmt werden soll.
    Unter anderem ist vorgesehen, ab Januar 2019 die Pfandpflicht auszuweiten. Dann müssen Verbraucher auch auf Fruchtsaft-Schorlen und Misch-Getränke mit einem Molke-Anteil einen Pfandbetrag zahlen. Außerdem gilt für Getränkeverpackungen künftig eine Mehrweg-Quote von 70 Prozent. Umweltministerin Hendricks will damit den Anteil an Mehrweg-Verpackungen steigern, der seit Jahren sinkt.
    Gehälter sollen vergleichbar werden
    In einem weiteren Beschluss ging es um Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten können damit Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.
    Autos dürfen künftig bremsen und steuern
    Desweiteren billigte der Bundesrat ein Gesetz, das den Einsatz selbstfahrender Autos regelt. Demnach dürfen hoch- oder vollautomatisierte Systeme selbständig das Steuern oder Bremsen übernehmen. Es muss aber weiterhin ein Fahrer am Steuer sitzen, der bei Bedarf jederzeit wieder die Kontrolle übernehmen kann. Außerdem stimmte der Bundesrat einem Fahrverbot für besonders laute Güterwaggons ab Ende 2020 zu. Aus Lärmschutzgründen sollen sie dann nur noch ausnahmsweise und zu bestimmten Zeiten auf deutschen Bahnstrecken verkehren dürfen - und auch nur so langsam, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen. Der Bund fördert die Umrüstung auf leisere Güterwaggons seit mehreren Jahren.
    Burka-Verbot in Teilbereichen
    Nach einem weiteren Gesetz ist die Vollverschleierung in Teilen des Öffentlichen Dienstes, in Gerichten und bei der Bundeswehr künftig nicht mehr erlaubt. Außerdem sieht die Regelung das Ablegen von Burka oder Nikab vor, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist. Für die Erledigung staatlicher Aufgaben sei die Möglichkeit, Beamtinnen ins Gesicht zu schauen, essenziell, hieß es zur Begründung. Ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum, wie etwa in Frankreich, beinhaltet das neue Gesetz jedoch nicht. Der Bundesrat hat beschlossen, elektronische Fußfesseln für gefährliche Islamisten zu erlauben.
    (tep)