Debatte um mögliches AfD-Verbotsverfahren
Bundesratspräsident Bovenschulte (SPD): Grundgesetz gibt vor, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten

Der Bremer Bürgermeister Bovenschulte hat den Vorschlag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wüst begrüßt, ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD durch eine Bund-Länder-Gruppe prüfen zu lassen.

    Andreas Bovenschulte beim Pressestatement am Rande der Sitzung des Bundesrates im Plenarsaal des Preußischen Herrenhauses
    Bundesratspräsident Bovenschulte, SPD (picture alliance / Geisler-Fotopress / Bernd Elmenthaler / Geisler-Fotopr)
    Der SPD-Politiker sagte im Deutschlandfunk, im Vordergrund müsse die politische Auseinandersetzung mit der AfD stehen. Gleichzeitig gebe das Grundgesetz klar vor, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten, so der Bundesratspräsident.
    Bundeskanzler Merz hatte sich zuvor skeptisch zu den Erfolgschancen eines AfD-Verbotsverfahrens geäußert. Die juristischen Hürden seien sehr hoch. Seine Priorität sei, sich mit der Partei auseinanderzusetzen und Wähler für die Mitte zurückzugewinnen, sagte der CDU-Vorsitzende.
    Vorher hatten sich schon Verteidigungsminister Pistorius, SPD, und Baden-Württembergs Ministerpräsident Özdemir von den Grünen für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen, das sich gegen Landesverbände der Partei richtet, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat.
    Diese Nachricht wurde am 10.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.