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Bundesregierung
Nachbesserung der Erbschaftssteuer

Der Entwurf der Bundesregierung für die Reform der Erbschaftssteuer ist ein Kompromiss. Uneinig bleiben sich vor allem die Koalitionspartner SPD und CSU, wann die Steuer für Unternehmer sozial gerecht ist und wann nicht. Opposition und SPD hatten auf ein strengeres Gesetz gehofft. Noch muss über den Entwurf im Bundestag beraten werden.

Von Benjamin Hammer | 07.07.2015
    Symbolbild Erbschaftsteuer.
    Bundesverfassungsgerich hatte die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. (picture alliance/dpa/Jens Büttner)
    Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuer für Unternehmer verlangt. Firmenerben zahlen eine solche Steuer in der Regel nicht, so lange sie den Betrieb lange genug weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Richter befanden: Das ist verfassungswidrig, weil es manche Firmenerben unverhältnismäßig privilegiere. Diese Erben, so das Gericht, müssten in Zukunft mit einer sogenannten Bedürfnisprüfung nachweisen, dass ihr Unternehmen die Steuer nicht verkraften könne.
    Freigrenze bis 26 Millionen Euro Firmenwert
    Der Gesetzentwurf, der morgen von der Bundesregierung beschlossen werden soll, geht auf die Forderungen der Richter ein. Allerdings werden Firmenerben im Vergleich zu vorherigen Versionen häufiger verschont. So müssen sich nur diejenigen Unternehmen einer Bedürfnisprüfung unterziehen, die mehr als 26 Millionen Euro wert sind. Wer darunter liegt, muss auch in Zukunft - so oder so - keine Erbschaftssteuer zahlen. In früheren Versionen des Gesetzentwurfs hatte die Grenze noch bei 20 Millionen Euro gelegen. Kerstin Andreae:
    "Eine einfache und eine gerechte Erbschaftssteuer heißt: niedrige Sätze. Sie heißt, das große Vermögen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Aber was im Augenblick vorliegt ist ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Und dann droht immer, dass sich die Steuerpflichtigen auch der Steuerlast entziehen können."
    Familienunternehmer: Bedürfnisprüfung ein Risiko
    Ganz anders sehen das die Familienunternehmer. "Wir müssen unsere Kinder schon jetzt überzeugen, dass die unsere Firmen überhaupt übernehmen", sagt Verbandschef Göbel. Die im Gesetz vorgesehene Bedürfnisprüfung sei da ein Risiko. Dort soll nun laut Entwurf auch ein Teil des Privatvermögens herangezogen werden.
    "Wir haben nach wie vor das Problem der völligen Überbewertung der Unternehmen, dass die also etwa dreimal so hoch bewertet werden, wie der Verkehrswert ist. Wir haben das Thema: Freigrenze statt Freibetrag. Dass also oberhalb der Freigrenze voll die Steuer zuschlägt. Und die Doppelbelastung beim Privatvermögen. Das ist einfach nicht zufriedenstellend. Und das trifft 14.000 Unternehmen mit acht Millionen Mitarbeitern. Das ist also ein erheblicher Teil des deutschen Mittelstandes."
    Über das Gesetz muss noch der Bundestag beraten. Dann könnte es erneut zu Kontroversen auch innerhalb der Koalition kommen. Besonders die CSU und die SPD haben noch immer unterschiedliche Auffassungen, wann eine Erbschaftssteuer für Unternehmer sozial gerecht ist, und wann nicht.