
Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium gegen den zuletzt zunehmend als Trend-Droge missbrauchten Stoff. Nicht nur der stationäre Verkauf an Kinder und Jugendliche wird verboten, sondern auch die Abgabe über Automaten sowie der private Online-Versand. Für medizinische, wissenschaftliche oder industrielle Zwecke darf Lachgas weiter genutzt werden. Das euphorisierende Mittel dient in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen.
Gesundheitsministerin Warken (CDU) hatte die Regulierung von Lachgas im Mai als eine ihrer ersten Amtshandlungen angekündigt. "Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit: Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden können die Folge sein", sagte Warken zum Bundestagsbeschluss.
Diese Nachricht wurde am 14.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
