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Berlin
Bundestag beschließt Pflegereform

Der Bundestag hat die Reform der Pflegeversicherung beschlossen.

    Foto der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Ampel zur Unterstuetzung der Pflege bei der 107. Sitzung des Deutschen Bundestag. Hier mit einer roten Karte und damit einem nein zur Zustimmung.
    Der Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung wurde im Bundestag angenommen. (IMAGO / Political-Moments / IMAGO)
    Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach wurde mit 377 Ja-Stimmen angenommen. 275 Abgeordnete votierten dagegen, es gab zwei Enthaltungen.
    Vorgesehen sind eine Erhöhung des Beitragssatzes und im Gegenzug höhere Leistungen bei der Pflege zuhause und im Heim. SPD, Grüne und FDP hatten sich zuletzt außerdem auf ein sogenanntes Entlastungsbudget verständigt, das es pflegenden Angehörigen leichter machen soll, Unterstützung zu organisieren. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll am 1. Juli von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent angehoben werden. Kinderlose zahlen dann vier Prozent Pflegebeitrag. Für Eltern mit mehreren Kindern sinkt der Beitrag um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte pro Kind.
    In der Debatte erklärte Gesundheitsminister Lauterbach von der SPD, die Neuregelung sei nicht perfekt. Man werde im kommenden Jahr die Pflegeversicherung finanziell auf eine breitere Basis stellen. Auch FDP und Grüne sprachen sich angesichts des demographischen Wandels für eine nachhaltigere Finanzierung aus. Vertreter der Opposition kritisierten das Gesetz als unzureichend.
    Diese Nachricht wurde am 26.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.