
Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe strebt die Einführung einer Widerspruchsregelung an. Demnach würden künftig alle Menschen nach ihrem Tod automatisch zu Organspendern, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen haben. Aktuell gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Organe dürfen einer Person nach Eintreten des Hirntodes nur dann entnommen werden, wenn sie dem vor dem Tod ausdrücklich zugestimmt hat oder Angehörige einwilligen. In der Debatte geht es vorerst um eine allgemeine Aussprache ohne Beschlüsse. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert.
Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation 985 Spender; zugleich standen 8.200 Menschen auf Wartelisten.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
