"Vergewaltigungsdroge"
Bundestag schränkt Verfügbarkeit von "K.O-Tropfen" gesetzlich ein

Der Bundestag hat dafür gestimmt, die Verfügbarkeit von K.O.-Tropfen einzudämmen.

    Eine Frau greift nach einem Glas mit einem Cocktail in einem Club.
    K.O.-Tropfen sind weitgehend geschmacksneutral und verändern die Wahrnehmung. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Die Abgeordneten beschlossen dazu Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind vor allem als "Vergewaltigungsdroge" bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Sie sind weitgehend geschmacksneutral und verändern die Wahrnehmung. Menschen können nach dem unbewussten Konsum in einen Zustand der Willenlosigkeit geraten. Täter nutzen die Zeit außer für Sexualdelikte auch zum Raub. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Streeck (CDU), spricht von einem "Mittel gezielter chemischer Gewalt". Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 19. Dezember mit dem Entwurf befassen.
    Hintergrund dieser Neuregelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2024. Darin stellen die Richter klar, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewandt werden, nicht aber auf Flüssigkeiten. Das Verabreichen der Tropfen ist damit zwar strafbar; er fällt aber nicht unter den Tatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.
    Diese Nachricht wurde am 14.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.