Gesundheit
Bundestag und Bundesrat beraten erstmals über Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundestag und Bundesrat befassen sich heute erstmals mit der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.Kernpunkt der Novelle ist eine finanzielle Entlastung der Kassen ab dem nächsten Jahr.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht bei einer Pressekonferenz.
    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU (picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte)
    Ziel ist dabei auch, einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge für die Versicherten zu verhindern. Gesundheitsministerin Warken, CDU, plant unter anderem Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente und eine Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Die Ministerin rechnet nach vorläufigen Zahlen damit, dass das Defizit der Kassen im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als die bisher prognostizierten 15,3 Milliarden Euro.
    Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren vor der Sommerpause abschließen. Allerdings dringen sowohl die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD als auch die Bundesländer auf Änderungen. In der Länderkammer haben sich mehrere Ausschüsse kritisch geäußert. Der Bundesrat entscheidet heute darüber, welche der Kritikpunkte er sich zu eigen macht. Das Gesetz ist in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Das bedeutet, dass der Bundesrat die Verabschiedung nur hinauszögern kann.
    Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.