Eilanträge gescheitert
Bundesverfassungsgericht billigt Abstimmungen über Kassenreform und Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause

Der Deutsche Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und über das neue sogenannte Heizungsgesetz abstimmen.

    Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.
    Das Bundesverfassungsgericht billigt Abstimmungen über Krankenkassenreform und Heizungsgesetz. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht wies Eilanträge aus den Reihen der Grünen und der Linken gegen die Abstimmungen zurück. Eine Begründung soll folgen. Bei der Gesundheitsreform hatten die Oppositionspolitiker bemängelt, dass die Regierung dem Bundestag nicht ausreichend Zeit gelassen habe, zahlreiche kurzfristige Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen. Zum Gebäudemodernisierungsgesetz hatte die Linksfraktion kritisiert, nicht genügend Informationen über die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf das Klima erhalten zu haben.
    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Das Heizungsgesetz soll den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich machen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Heizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
    Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.