
Konkret geht es in dem Urteil um Getriebeteile für Panzer. Ein deutsches Rüstungsunternehmen hatte dafür vom Bundesamt für Wirtschaft eine Ausfuhrgenehmigung erhalten. Ein Palästinenser legte dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein. Er berief sich darauf, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. Voraussetzung sind ein ausreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt sowie die ernsthafte Gefahr, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.
Diese Nachricht wurde am 12.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
