Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsreform von 2020 für rechtens

Die im Jahr 2020 verabschiedete Wahlrechtsreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

    Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags.
    Die Wahlrechtsreform ist laut Bundesverfassungsgericht rechtens. (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seine Vizepräsidentin König sagte bei der Urteilsverkündung, man sehe keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien. Die Entscheidung erfolgte mit einer Senatsmehrheit von fünf zu drei Richtern. König sowie die Richter Maidowski und Müller gaben ein in mehreren Punkten abweichendes Sondervotum ab
    Mit der Reform der damaligen Großen Koalition von Union und SPD war das Verfahren der Sitzzuteilung nach Bundestagswahlen geändert worden. Ziel war, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag wieder zu verkleinern. Nach der Verabschiedung hatten 216 Abgeordnete der damaligen Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke gegen die Reform geklagt. Nach einer erneuten Reform in diesem Jahr ist das Wahlrecht von 2020 zwar weitgehend überholt; der aktuelle Bundestag wurde aber noch auf dessen Grundlage gewählt.
    Sollte die Bundestagswahl von 2021 in Berlin wegen zahlreicher Fehler teilweise wiederholt werden, würde dies ebenfalls auf der Grundlage des nun für verfassungskonform erklärten Wahlrechts geschehen. Über die Teilwiederholung entscheidet das Verfassungsgericht am 19. Dezember.
    Diese Nachricht wurde am 29.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.