Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seine Vizepräsidentin König sagte bei der Urteilsverkündung, die Bestimmungen seien mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien vereinbar. Die Entscheidung erfolgte mit einer Senatsmehrheit von fünf zu drei Richtern.
Mit der Reform der damaligen Großen Koalition von Union und SPD war das Verfahren der Sitzzuteilung nach Bundestagswahlen geändert worden. Ziel war es, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag wieder zu verkleinern. Abgeordnete der damaligen Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke hatten gegen die Reform geklagt.
Inzwischen hat die aktuelle Ampel-Koalition eine neue Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Gegen diese klagt wiederum die jetzige Opposition.
Diese Nachricht wurde am 29.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.