
Dabei geht es um Personen, die etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung zwangsweise ärztlich behandelt werden, weil sie die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme nicht erfassen können. Solche Behandlungen müssen nach derzeitigem Recht immer in Krankenhäusern erfolgen. Im konkreten Fall hatte ein Betreuer aber verlangt, dass eine von ihm betreute Frau mit paranoider Schizophrenie in ihrer Einrichtung behandelt wird. Der Betreuer argumentierte, dass die Frau durch eine Fixierung in einer Klinik retraumatisiert werde.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
