Rüstungsexporte nach Israel
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde eines Palästinensers zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde zu Rüstungsexporten nach Israel abgewiesen.

    Symbolbild Bundesverfassungsgericht
    Symbolbild Bundesverfassungsgericht (imago | Political-Moments)
    Die Karlsruher Richter erklärten, frühere Entscheidungen anderer Gerichte in dem konkreten Fall seien von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
    Konkret ging es um die Beschwerde eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wurde. Sie bezieht sich auf Panzer-Getriebeteile eines deutschen Rüstungsunternehmens, die mit einer Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft nach Israel geliefert wurden. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Bundesrepublik auch im Ausland grundrechtlichen Schutzpflichten nachkommen müsse.
    Weil die Karlsruher Richter die Beschwerde als unzulässig einstuften, wurde inhaltlich nicht über diesen Sachverhalt entschieden.
    Diese Nachricht wurde am 12.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.