
Damit verwarfen die Karlsruher Richter Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz. Heilmann beklagte, das Gesetzgebungsverfahren habe seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt. Er kritisierte unter anderem zu kurze Beratungszeiten nach kurzfristigen Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition. Er hatte die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht vorübergehend gestoppt. Das Verfassungsgericht beschäftigte sich daraufhin mit der grundsätzlichen Frage, inwiefern solche Gesetzgebungsverfahren nach einem bestimmten Zeitrahmen ablaufen müssen. Es teilte mit, dass Abgeordnetenrechte verletzt würden, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde. Dies habe der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt. Das Gericht urteilte, allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu. Auf das Heizungsgesetz selbst wird das Urteil keine Auswirkungen haben. Die aktuelle Bundesregierung hat die Regelungen bereits durch ein anderes Gesetz ersetzt.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
