Die Leipziger Richter teilten mit, es gebe zwar Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und in vielen Beiträgen auch für eine aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil dieser Beiträge für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Bundesinnenministerin Faeser von der SPD hatte Compact Mitte Juli als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene verboten.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.